|
 |
 |
 |
 |
Informationen zu Weiterbildungen in der Kranken- und Altenpflege
Nach der Ausbildung in einem Pflegeberuf und entsprechender Berufserfahrung steht Ihnen eine Vielzahl qualifizierter Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Weiterbildungen sind für Pflegende in der Regel Grundvoraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Geschützte Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen sind:
Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
Fachkraft für onkologische Pflege
Fachkraft für psychiatrische Pflege
Fachkraft für ambulante Pflege
Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
Fachkraft für Hygiene in der Pflege
Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
Lehrkraft für Pflege, Lehrkraft für das Hebammenwesen
Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
Nachfolgend wird auf jede dieser Weiterbildungen ein wenig eingegangen. Für sämtliche Weiterbildungen gilt: Sie ermöglichen es Ihnen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen.
Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege bzw. im Bereich Anästhesie oder Intensiv.
Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung soll die Pflegekraft zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Anästhesie und Intensivpflege befähigen. Die Weiterbildung ist im Prinzip fachübergreifend, hat jedoch Schwerpunkte zu den mit der Weiterbildungsstätte kooperierenden Einrichtungen und den dort angesiedelten Fachbereichen.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis mit folgenden Schwerpunkten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Intensiv- und Anästhesiepflege Die Pflege als solche ist in der Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege natürlich von wesentlicher Bedeutung. Die Pflege ist anders als auf Allgemeinstationen eines Krankenhauses. So gesehen sind die nachfolgenden Punkte immer in Bezug zur Anästhesie bzw. zur Intensivbehandlung zu setzen.
- Pflegetheorien, Pflegeorganisation, Pflegemanagement
- Krankenbeobachtung
- alternative Pflegemethoden
- Erkennen und Einschätzen der Patientensituation im Hinblick auf Vitalfunktionsstörungen, Bewusstseins- und Verhaltensveränderungen, Schmerzzustände
- Diagnostik und Therapie
- komplexe Pflegesituationen
- Pflege Sterbender
- Hygiene
- Gerätetechnik nach dem Medizinproduktegesetz
- Geräteschulung
- Qualitätssicherung in der Intensivpflege und Anästhesiepflege
Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften Die Pflege steht nicht für sich allein, sondern es fließen andere Wissenschaften mit ein. Zu nennen wären, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Organsysteme, Ätiologie, Symptomatik, Diagnostik spezieller Erkrankungen; Pharmakologie und Mikrobiologie.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Überwachung und Behandlung intensivmedizinischer Erkrankungen, Verletzungen und Intoxikationen sowie die Reanimation und Schmerztherapie.
Praktische Weiterbildung
Die Praktika dauern insgesamt 13 ½ Monate. Sie werden in der Anästhesie-Abteilung und auf den Intensivstationen sowie zu einem kleinen Teil in einem Funktionsbereich mit direktem Bezug zur Anästhesie oder Intensivmedizin geleistet.
Seitenanfang
Fachkraft für onkologische Pflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege, ggf. auf einer onkologischen Station.
Weiterbildungsziele Das Ziel der Weiterbildung ist es, Sie zu befähigen, Patienten mit Krebserkrankungen umfassend zu pflegen und zu begleiten. Umfassend heißt hierbei, die Patienten in den verschiedenen Phasen der Erkrankung zu pflegen und dabei körperliche, geistige und seelische Bedürfnisse zu berücksichtigen und bei all dem auch die Angehörigen nicht zu vergessen.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis mit folgenden Schwerpunkten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Onkologische Pflege Die onkologische Pflege. Ich persönlich begegne ihr mit Hochachtung, obwohl ich Pflegekraft bin. Fast jeder hat direkt oder indirekt Erfahrungen mit Krebserkrankungen gemacht und vielleicht sehr liebe Menschen verloren.
Doch nun zur Pflege - wo liegen die Schwerpunkte?
- Pflegemaßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit onkologischen und hämatologischen Erkrankungen
- Spezielle Pflegetechniken
- Umgang mit Zytostatika (Krebsmedikamente, die auf gesunde Menschen in der Regel eine schädigende Wirkung haben)
- Notfallsituationen
- Unterstützende Pflegemaßnahmen (z.B. Schminktraining)
- Schmerz- und Ernährungsmanagement
- Palliative Pflege
- Außerklinische Pflege und Nachsorge
Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften Selbstverständlich wird die Onkologie in der Fachweiterbildung basierend auf dem Wissen der Bezugswissenschaften integriert. Im theoretischen Teil der Weiterbildung wird dieses Wissen miteinbezogen. Schwerpunkte sind hierbei:
- Physiologische und pathophysiologische Grundlagen
- Die Systematik und Pathologie maligner Tumore
- Diagnostische und therapeutische Verfahren
- Komplikationen und Notfälle
- Spezielle Arzneimittellehre
- Vorsorge, Früherkennung, Nachsorge
- Alternative Behandlungsmethoden
Kommunikativer und psychosozialer Bereich In der Weiterbildung wird den sozialen und psychosozialen Aspekten von Krebskranken, Angehörigen und Helfern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hilfestellungen und Bewältigungsstrategien werden aufgezeigt. Es wird auf die Kommunikation in unterschiedlichen Krankheitsstadien eingegangen.
Praktische Weiterbildung Insgesamt ist für den praktischen Teil der Weiterbildung eine Zeit von 14 Monaten vorgesehen. Es werden Praktika in unterschiedlichen Bereichen der Onkologie abgeleistet, wie z.B. in der inneren und chirurgischen Abteilung für Tumorkranke und der Strahlentherapie.
Seitenanfang
Fachkraft für psychiatrische Pflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege.
Weiterbildungsziele Die Weiterbildung befähigt Sie zur eigenverantwortlichen Pflege in den Fachgebieten der Psychiatrie und zur mitverantwortlichen Betreuung psychisch kranker Menschen.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Psychiatrische PflegeDas ist einer der wesentlichen Punkte im theoretischen Teil der Weiterbildung. Inhaltlich bearbeitet werden:
- Pflegetheorien, Pflegewissenschaft und Pflegeprozesse
- Die Modelle und Konzepte der psychiatrischen Pflege bezogen auf die verschiedenen Einrichtungsformen
- Pflegekonzepte, Pflegetechniken in verschiedenen Pflegesituationen der psychiatrischen Pflege
- Die fachpflegerisch-therapeutische Kompetenz und ihre Methoden wie basale Stimulation, Validation, Kinästhetik, Biografie-Arbeit, Realitätsorientierungstraining und vieles mehr.
Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften Die Fachweiterbildung psychiatrische Pflege bezieht wie jede Fachweiterbildung Bezugswissenschaften mit ein:
- Psychiatrie: Geschichte der Psychiatrie, Krankheitsmodelle, Diagnostik und Therapie, Krankheitsbilder, Pharmakologie, Versorgungsstrukturen, Konzepte und Methoden der unterschiedlichen Ausrichtungen der Psychiatrie (allgemeine Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, forensische Psychiatrie)
- Neurologie
- Psychologie: Grundlagen der Psychologie, klinische Psychologie, Entwicklungspsychologie
- Biologie
- Soziologie
- Pädagogik
Praktische Weiterbildung Der praktische Teil der Weiterbildung umfasst insgesamt 9 Monate. Die Praktika werden in Einrichtungen oder auf Stationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten abgeleistet. Versorgungsschwerpunkte sind z.B.:
- Allgemeine psychiatrisch-psychotherapeutische Pflege
- Gerontopsychiatrische oder gerontologische Pflege
- Kinder- und jugendpsychiatrische Pflege
- Pflege Abhängigkeitskranker
- Pflege von Menschen mit Intelligenzminderung oder mit Störungen in der geistigen Entwicklung sowie mit psychiatrischen Auffälligkeiten
- Forensisch-psychiatrische Pflege
Im Prinzip können Praktika auch im Bereich der ambulanten Pflege abgeleistet werden.
Seitenanfang
Fachkraft für ambulante Pflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der ambulanten Pflege.
Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung soll die Teilnehmer befähigen, die Aufgaben in der ambulanten Pflege unter besonderer Berücksichtigung gesundheitsförderlicher, rehabilitativer, gerontologischer und psychiatrischer Gesichtspunkte zu erfüllen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Pflegebegutachtung, Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger sowie in der Sterbebegleitung. Neben der Fachlichkeit in der ambulanten Pflege bereitet die Weiterbildung auf Führungsaufgaben vor.
Unterricht Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Organisations- und Führungskompetenz Die Vorbereitung auf Führungsaufgaben ist ein wesentlicher Teil des Unterrichts. Schwerpunkte sind:
- Pflegeorganisation, also Führungsmodelle, Führungsstile, Organisations- und Teamentwicklung. Auf die rechtlichen Grundlagen der ambulanten Pflege, SGB V, SGB XI und das Bundessozialhilfegesetz wird eingehend eingegangen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege (Budgetierung und Entgeltsysteme), aber auch die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung (Gesundheitspolitik, Gesundheitsökonomie) werden im theoretischen Unterricht erörtert. Weitere Themen sind EDV, Einsatz, Ablauforganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsrecht, Tarifrecht sowie Sozialversicherungsrecht.
Personalmanagement
- Zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben zählen Kenntnisse im Personalmanagement. Zu nennen sind Kommunikation, Konfliktbewältigung, Rollenverständnis (auch das der eigenen Rolle), Motivation, Kooperation, Delegation und Zeitmanagement. Moderations- und Präsentationstechniken werden gelehrt.
Ambulante Fachpflege Neben der Vorbereitung auf Führungsaufgaben ist fachliche ambulante Pflege ein weiterer Schwerpunkt des Unterrichts. Sie gliedert sich in folgende Zweige:
- Pflegerische Kompetenz, also das Wissen und Anwenden von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Pflegetheorien und Pflegetechniken. Gerontologische, psychiatrische und rehabilitative Gesichtspunkte werden vermittelt. Die pflegerische Kompetenz in der Langzeitpflege und der Pflege von Schwerstkranken wird geschult.
- Pflegerisch-therapeutische Kompetenz. Alternative Pflegemethoden wie basale Stimulation, Kinästhetik, Bobath und Validation zählen ebenso wie Kooperationskonzepte zu den Lerninhalten bezüglich der ambulanten Fachpflege.
- Das pflegerelevante Grundwissen der Bezugswissenschaften Biologie, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Pharmakologie, Soziologie und Theologie wird in den Unterricht miteinbezogen.
- Auf die Themen Begutachtung, Beratung und Anleitung in der ambulanten Pflege wird ausführlich eingegangen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ermittlung des Pflegebedarfs und der Umgang mit Pflegehilfsmitteln sind Teilbereiche des Unterrichts, ebenso wie die Beratung zur Anleitung von Angehörigen, die Sterbebegleitung und die Trauerarbeit.
- Gesundheitsförderung. Konzepte und Strategien der Gesundheitsförderungen unter Einbeziehung regionaler Gegebenheiten und Einrichtungen ergänzen die fachpflegerische theoretische Weiterbildung.
Praktische Weiterbildung Die Dauer der Praktika beläuft sich insgesamt auf 5 Monate. An ambulanten Einrichtungen, in denen Praktika durchgeführt werden können, werden bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Wesentlichen den Standards eines funktionierenden Qualitätsmanagements entsprechen.
Seitenanfang
Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege.
Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung soll Sie befähigen, die vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der operativen und endoskopischen Pflege, Diagnostik und Therapie zu erfüllen.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Operative und endoskopische Pflege Die endoskopische Pflege hat im letzten Jahrzehnt deutlich an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die minimal-invasive Chirurgie. Entsprechend erweiterten sich die Inhalte des Unterrichts.
Pflege vor, während und nach diagnostischen und therapeutischen Eingriffen. Hierzu zählen:
- Die Würdigung der Patientensituation.
- Die Übernahme und Übergabe des Patienten.
- Die Lagerung und Durchführung von Prophylaxen.
- Die Vorbereitung, Betreuung, Mitarbeit, Nachsorge und Dokumentation von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen am Patienten.
Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde, Medizintechnik Für endoskopische Untersuchungen und Therapieverfahren werden unterschiedliche Instrumente benötigt, mit denen Sie sich auskennen müssen. Im Rahmen der Weiterbildung werden Sie mit den unterschiedlichen Instrumenten und Verfahren in den nachfolgenden Schritten vertraut gemacht:
- Instrumentenübersicht, Instrumentenzusammenstellung Instrumentenhandhabung, Instrumentenpflege
- Hochfrequenzchirurgie
- Systeme der Bild- und Lichtübertragung
- Therapie-, Ultraschall- und Endoskopiesysteme
Hygiene. Da bei endoskopischen Verfahren in den Körper eingedrungen wird, spielt die Hygiene eine wichtige Rolle. Nachfolgende Themen der Weiterbildung tragen diesem Umstand Rechnung:
- Allgemeine Mikrobiologie
- Desinfektion und Sterilisation
- Ver- und Entsorgung
- Umgang mit Hygienemitteln
- Maßnahmen zur Hygiene
- Anleitung und Kontrollen
Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften Spezielle Pharmakologie und Anästhesie. Schwerpunkt dieses Unterrichtsblocks sind die unterschiedlichen Anästhesie-Verfahren und die verwendeten Pharmaka. Komplikationen wie Schock werden besprochen, und Sie werden zudem in der Reanimation geschult.
Indikation. Methoden und Techniken diagnostischer und therapeutischer Operationen und endoskopischer Eingriffe. Anatomie, Physiologie und Topographie.
Praktische Weiterbildung
Die Gesamtdauer der praktischen Weiterbildung beträgt 14 Monate. Hierbei wechseln Sie zwischen Fachbereichen mit unterschiedlichen endoskopischen Schwerpunkten.
Seitenanfang
Fachkraft für Hygiene in der Pflege
Zugangsvoraussetzung
Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege.
Weiterbildungsziel Ziel der Weiterbildung ist es, Sie zu befähigen, alle Aufgaben der Verbesserung und Aufrechterhaltung von Hygiene und Infektionsprävention in Krankenhäusern, Pflege- und anderen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens durchzuführen. Sie erkennen, verhüten und bekämpfen Infektionen.
Unterricht Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Grundlagen der Hygiene Im Unterricht erlernen Sie die Grundlagen der Hygiene. Gewisse Grundlagen sind Ihnen sicher aus einer der notwendigen Grundausbildungen (vgl. Zugangsvoraussetzungen) bekannt. Die Weiterbildung macht Sie jedoch zum Spezialisten in Hygienefragen, entsprechend umfangreicher fällt dieser Unterrichtsblock aus. Folgende Themengebiete werden bearbeitet:
- Medizinische Mikrobiologie (Bakteriologie, Virologie, Mykologie, Parasitologie)
- Immunologie
- Chemotherapie
- Gewinnung und Versand von Untersuchungsmaterial, Erregernachweis, Befundauswertung, Infektionserfassung
- Einführung in die Epidemiologie
- Infektionsepidemiologie in Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen
- Hygienemanagement in Pflege- und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
- Wasser- und Lebensmittelhygiene
- Hygienemaßnahmen in der Grund- und Behandlungspflege
- Anforderungen an die Reinigung, Sterilisation, Desinfektion; Abfall und Entsorgung
Spezielle Grundlagen der Krankenhaushygiene Häufigster Arbeitsplatz von Hygienefachkräften sind Krankenhäuser. Dem trägt die Weiterbildung Rechnung, indem der Krankenhaushygiene ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Bezogen auf die Hygiene im Krankenhaus werden nachfolgende Themen bearbeitet:
- Hygienemaßnahmen in der Pflege, Diagnostik und Therapie
- Isolierungsmaßnahmen
- Durchführung der Sterilisation, Desinfektion, Flächenreinigung
- Hygienemaßnahmen im Bereich der Ver- und Entsorgung
- Erstellung von Desinfektions- und Hygieneplänen
- Epidemiologie von Krankenhausinfektionen
- Überwachung von Krankenhausinfektionen
- Rechtsvorschriften und Standards zur Krankenhaushygiene
- Organisation der Krankenhaushygiene
Technische Grundlagen der Hygiene Hygiene und Infektionsschutz bedeuten mehr als Desinfektion und Sterilisation. Bereichsspezifische bauliche Voraussetzungen helfen, die Hygiene - z.B. im Krankenhaus - zu sichern. Luftaufbereitung, wassertechnische Einrichtungen und vieles mehr sorgen für hygienische Sicherheit. Diese und andere Punkte werden in diesem Unterrichtsblock bearbeitet.
Praktische Weiterbildung Die Praktika dauern insgesamt 3 Monate.
Seitenanfang
Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Zugangsvoraussetzung Wichtigste Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger. Viele Weiterbildungsstätten legen jedoch zusätzlichen Wert auf Berufserfahrung in der Pflege.
Weiterbildungsziele
Diese Weiterbildung (früher bekannt als Stationsleitungslehrgang) befähigt Sie zur Wahrnehmung der Aufgaben einer leitenden Fachkraft einer Station oder eines Wohnbereiches sowie zur Wahrnehmung der Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Unterricht Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Leitungskompetenz Ein ganz wesentlicher Punkt der Weiterbildung ist der Erwerb von Leitungskompetenz. Dieser von der Stundenzahl her größte Unterrichtsblock gliedert sich in mehrere Segmente.
Personalführung
- Der Bereich Personalführung befasst sich intensiv mit Führungsmodellen und Führungsstilen sowie mit Mitarbeiterführung. Führen und Leiten wird als Prozess betrachtet. Die Bedeutung der Fort- und Weiterbildung, Teamentwicklung, aber auch die Mitarbeiterbeurteilung und Personalauswahl fallen in diesen Unterrichtsblock. Die Regeln und Grundlagen der Dienstplangestaltung und Urlaubsplanung werden vermittelt.
Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen Die Kenntnis betriebswirtschaftlicher Grundlagen ist eines der wesentlichen Merkmale der Leitungskompetenz. Inhalte dieses Unterrichtsblocks sind:
- Betriebsorganisation
- Arbeitsablaufgestaltung
- Budgetierung, Budgetverantwortung, Entgeltsysteme (SGB V, SGB XI, Bundessozialhilfegesetz)
- Abrechnungsverfahren und -methoden
- Betriebliche Kosten- und Leistungserstellung
- EDV- und Informationssysteme
- Personalentwicklung, Personalbedarfsberechnung
- Qualitätsmanagement, Controlling-Strategien der Organisationsentwicklung
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlagen
- Unerlässlich zur Erfüllung von Leitungsaufgaben ist die Kenntnis der entsprechenden Rechtsgrundlagen bzw. Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Weiterbildung befassen Sie sich unter anderem mit Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung), dem Mutterschutzgesetz, Tarifrecht, Steuerrecht und Haftungsrecht.
Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen Die Kenntnis der gesundheits- und sozialpolitischen Grundlagen ermöglicht es Ihnen, sich sicherer zu positionieren und vergangene, aber zukünftige Entwicklungen in ihrer Wirkung besser einzuschätzen. Themen dieses Unterrichtsblocks sind:
- Aufbau und Organisation des Gesundheitswesens
- Gesundheitspolitik, Gesundheitsökonomie, Gesundheitsförderung
- Organisation und Prinzipien der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung
- Die Sozialversicherung
- Kostenentwicklung und Wettbewerb im Gesundheitswesen
- Stellung der Verbraucher
- Selbsthilfe, Beratung, Beteiligung
- Gestaltungsansätze in der pflegerischen Versorgung.
Weiterentwicklung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenz Soziale und kommunikative Kompetenz sind Grundvoraussetzung, um erfolgreich zu leiten. Entsprechend werden Sie in der Weiterbildung in diesem Bereich geschult. Themenfelder sind:
- Grundlagen der Kommunikation
- Konfliktbewältigung
- Auseinandersetzung mit der eigenen Person
- Selbstverständnis und Selbstdarstellung, Karriereplanung (Fortbildung, Weiterbildung, Studiengänge)
- Rollenverständnis im beruflichen Kontext, Teamentwicklung
- Umsetzung betrieblicher und pflegerischer Zielsetzung
- Moderationstechniken
- Vertiefung zur Anleitung und Beratung
- Motivation, Delegation, Kooperation
- Supervision
- Zeitmanagement
Pflegefachliche Kompetenz Die pflegefachliche Kompetenz umfasst bei dieser Weiterbildung weniger Unterrichtsstunden als bei anderen Fachweiterbildungen. Die Themen sind weniger krankheitsbezogen, sondern allgemeiner gefasst, wie die folgende Übersicht zeigt:
- Professionalisierung der Pflege und ihre Kennzeichen
- Pflegeverständnis, Pflegetheorien, Pflegemodelle, Pflegeprozess
- Pflegediagnosen, Pflegebedarfsermittlung, Pflegeorganisation, Pflegedokumentation, Pflegeüberleitung, Pflegeforschung, Pflegeleitbild, Pflegeberatung
- Berufsethische Fragen
- Vertiefung des Wissens in der Geriatrie und Gerontopsychiatrie sowie über chronische Krankheiten und Behinderungen
- Sterbebegleitung
Praktische Weiterbildung Die Praktika dauern insgesamt 5 Monate. An Einrichtungen, an denen Praktika durchgeführt werden können, sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sich unter dem Oberbegriff Qualitätsmanagement zusammenfassen lassen.
Seitenanfang
Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung ist wie bei den zuvor beschriebenen Weiterbildungen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Hebamme oder Entbindungspfleger.
Weiterbildungsziele Die Weiterbildung befähigt Sie zur Leitung des pflegerischen Dienstes in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 2200 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis und ist damit neben der Weiterbildung zur Lehrkraft für Pflege die umfassendste Weiterbildung. Folgende Themengebiete werden bearbeitet:
Pflegewissenschaftliches und berufsbezogenes Fachgebiet
- Themen dieses Fachgebiets sind unter anderem: Pflegewissenschaft und Pflegeforschung, Berufskunde und Ethik, Empirie und Statistik, Modelle und Methoden professioneller Pflege, Kommunikationstechniken, Kooperationsstrukturen und Überleitungspflege, Qualitätssicherung und die Aufgaben der Pflegedienstleitung.
Rechtswissenschaftliches Fachgebiet Als Pflegedienstleitung sind Sie in letzter Instanz verantwortlich für die Pflege insgesamt, entsprechend sind rechtliche Gesichtspunkte ein wichtiger Teil der Weiterbildung.
- Rechtsgrundlagen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Pflegeberufe
- Krankenhausrecht, Heimrecht
- Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht, Bundessozialhilfegesetz)
- Berufs-, Arbeits- und Tarifrecht
- Zivil- (Haftungsfragen) und Strafrecht
- Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht
Wirtschaftswissenschaftliches Fachgebiet Neben der juristischen Verantwortung tragen Sie als Pflegedienstleitung auch die wirtschaftliche Verantwortung für den Pflegedienst. Entsprechend sind wirtschaftswissenschaftliche Themen ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung.
- Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens
- Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre, Organisationslehre, Krankenhausbetriebslehre
- Rechnungswesen und Statistik,
- Personalwesen und Büroorganisation
- Konstruktion und Ausstattung von Krankenhäusern und Heimen
- EDV in den Pflegeberufen
Erziehungswissenschaftliches Fachgebiet
- In diesen Aufgabenbereich fällt die Personalauswahl und Personalentwicklung. Aus diesem Grunde werden Sie in der Planung, Organisation und Durchführung sowie in der Evaluation von Fortbildungen geschult. Sie erhalten eine Einführung in Pädagogik und Didaktik. Lerntechniken werden Ihnen ebenso vermittelt wie die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens.
Gesellschaftswissenschaftliches Fachgebiet
- Pflege, die Führung von Mitarbeitern, Gesundheit und Krankheit, das Sozialwesen im Allgemeinen - eben Ihr zukünftiges Arbeitsfeld. Als Pflegedienstleitung werden immer wieder gesellschaftliche Gesichtspunkte berührt. Im Rahmen der Weiterbildung werden Sie darauf vorbereitet. Sie lernen die für Sie relevanten Arbeitsfelder der Psychologie kennen (Gesundheits- und Organisationspsychologie). Soziologie (Medizin- und Organisationssoziologie) ist ein weiterer Schwerpunkt dieses Fachgebietes, ebenso wie die Gesundheits- und Sozialpolitik.
Naturwissenschaftliches Fachgebiet
- Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz, aber auch Hygiene und betriebliche Gesundheitsförderung sind die Schwerpunkte dieses Fachgebietes in der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung.
Praktische Weiterbildung Die Praktika dauern insgesamt 5 Monate.
Seitenanfang
Lehrkraft für Pflege, Lehrkraft für das Hebammenwesen
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Die Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung zur Lehrkraft für das Hebammenwesen erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger zu führen.
Weiterbildungsziele Die Weiterbildung soll zur Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht sowie zur Begleitung von praktischen Einsätzen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe oder des Hebammenberufs befähigen.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst ebenso wie die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung 2200 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Pflegewissenschaftliches und berufsbezogenes Fachgebiet
- Themen dieses Fachgebiets sind unter anderem: Pflegewissenschaft und Pflegeforschung, Berufskunde und Ethik, Empirie und Statistik, Modelle und Methoden professioneller Pflege, Kommunikationstechniken, Aufgaben der Lehrkraft für Pflege- bzw. Hebammenwesen, Organisation der Ausbildungsstätten und Ausbildungsgestaltung.
Rechtswissenschaftliches Fachgebiet
- Rechtsgrundlagen des Gesundheits- und Sozialwesens und der Pflegeberufe
- Krankenhausrecht, Heimrecht
- Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht, Bundessozialhilfegesetz)
- Berufs-, Arbeits- und Tarifrecht
- Zivil- (Haftungsfragen) und Strafrecht und Verwaltungsrecht
- Rechtsgrundlagen und Strukturen des Bildungswesens
Wirtschaftswissenschaftliches Fachgebiet
- Das wirtschaftswissenschaftliche Fachgebiet ist in der Weiterbildung zum Lehrer für Pflege- bzw. Hebammenwesen recht eng umrissen. Es geht um die Ökonomie im Gesundheits- und Sozialwesen Außerdem erhalten Sie eine Einführung in die Volkswirtschafts-, Betriebswirtschafts-, Krankenhaus- und Altenheimbetriebslehre. Die Bedeutung von Kommunikationstechnologien in Pflegeberufen wird geschult.
Erziehungswissenschaftliches Fachgebiet Erziehungswissenschaftliches Fachgebiet? Nein, es geht nicht oder nur sehr begrenzt darum, dass Sie lernen, Ihre Schüler zu erziehen. Der ganze Bereich Lernen, Pädagogik, Didaktik - eben was Lehrer wissen sollten - lässt sich den Erziehungswissenschaften zuordnen. Vom Zeitaufwand ist dies der größte Unterrichtsblock, hierzu zählen insbesondere:
- Lerntechniken und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
- Pädagogik und Didaktik, insbesondere im Hinblick auf Pflegeberufe und das Hebammenwesen
- Anforderungsprofile an Auszubildende
- Die Planung, Organisation, Durchführung und Bewertung von theoretischem und praktischem Unterricht
- Beurteilungsverfahren
Gesellschaftswissenschaftliches Fachgebiet
- Neben den Erziehungswissenschaften ist das ein weiteres umfassendes Unterrichtsfeld. Psychologie und Soziologie, Supervision und Gesprächsführung, Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen: all das und vieles mehr sind Schwerpunkte dieses Fachgebiets.
Naturwissenschaftliches Fachgebiet
- Bezüglich der Anzahl der Unterrichtsstunden spielt dieser Teil der theoretischen Weiterbildung eine untergeordnete Rolle. Es geht um Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie um Gesundheitsförderung und die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Pflegeprozesses. Im Gegensatz dazu werden Sie bei der Arbeit als Lehrer für Pflege- oder Hebammenwesen sehr häufig und intensiv mit naturwissenschaftlichen Grundlagen zu tun haben.
Praktische Weiterbildung Die Praktika dauern insgesamt 5 Monate. Sie sollen Lehraufgaben erfüllen, Lehrproben unter Anleitung durchführen und lernen zu lehren.
Seitenanfang
Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung in der sozialpsychiatrischen Betreuung ist die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Ergotherapeutin, Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut.
Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung befähigt Sie dazu, im Rahmen einer mitverantwortlichen Betreuung Hilfsangebote für psychisch Kranke in verschiedenen Versorgungsbereichen zu gestalten. Diese Hilfsangebote ermöglichen es den von Ihnen betreuten Menschen dort zu wohnen, wo sie es möchten, und Sie richten sich an den persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen aus. Außerdem wird es Ihnen möglich sein, die soziale Dimension einer psychischen Erkrankung in den Mittelpunkt zu stellen, auch im Bezug auf das pflegerische und therapeutische Handeln.
Unterricht
Die Weiterbildung umfasst 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis in den folgenden Weiterbildungseinheiten:
Allgemeine Kenntnisse für die sozialpsychiatrische Betreuung
- Managementkompetenz wie betriebswirtschaftliche Grundbegriffe, Entgeltsysteme, Wirtschaftlichkeit, Personalbedarf und Kundenorientierung. Rechtsgrundlagen, also Zivilrecht, Strafrecht, Haftungsrecht und vieles mehr. Kommunikative und psychosoziale Kompetenzen (Gesprächsführung, Rhetorik, Führungsstile, Personalführung, Didaktik, Anleitung) werden geschult. Pflegefachliche Grundkompetenzen wie Ethik, Interaktion in der Pflege oder das Wissen um Qualitätsmanagement werden erweitert.
Spezielle Kenntnisse für die sozialpsychiatrische Betreuung
Dieser Unterrichtsblock ist zeitlich gesehen der umfangreichste Teil der Weiterbildung; unter anderem werden folgende Themenschwerpunkte bearbeitet:
Die Geschichte der Psychiatrie Psychiatrie im gesellschaftlichen Zusammenhang Versorgungsstrukturen Psychiatrierelevante Erkrankungen und ihre Auswirkungen Therapien Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Praktische Weiterbildung Die praktische Weiterbildung erfolgt am Arbeitsplatz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Seitenanfang
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |